Digitalisierung fördern
Digitale Prozesse und Mitarbeitersoftware können je nach Maßnahme Teil einer Förderprüfung sein.
Förderberatung Pflegedienst
Förderung für Pflegedienste kann je nach Maßnahme bei Digitalisierung, Personalgewinnung oder Vereinbarkeitsthemen relevant sein. Entscheidend ist eine saubere Prüfung der Förderfähigkeit.
Problem und Bedarf
Pflegeeinrichtungen stehen unter hohem Kosten- und Personaldruck. Gleichzeitig können Fördermöglichkeiten helfen, ausgewählte Maßnahmen strukturiert vorzubereiten. Entscheidend ist, dass Bedarf, Maßnahme und Antrag sauber zusammenpassen.
Fördermöglichkeiten
Digitale Prozesse und Mitarbeitersoftware können je nach Maßnahme Teil einer Förderprüfung sein.
Personalgewinnung und Mitarbeiterrückgewinnung sind zentrale Themen für ambulante und stationäre Anbieter.
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
Ablauf
In einem ersten Gespräch erzählen wir Ihnen konkret, was gefördert wird, wie Sie die Förderung erhalten und wie die weitere Zusammenarbeit ausschaut.
Wir stellen Ihnen alle notwendigen Dokumente zur Verfügung, die Sie gemeinsam mit uns bei Ihrem Ansprechpartner der Pflegekassen (z.B. AOK oder DAK) einreichen.
Seitens der Pflegekasse findet eine Prüfung statt. Diese fällt zu 95% positiv aus. Erst nach positiver Prüfung starten wir die gemeinsame Zusammenarbeit.
Nach der Zusage, beauftragen Sie uns offiziell. Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie dann begleichen. Den Zahlungsnachweis und die Rechnung reichen Sie gemeinsam mit uns bei der Pflegekasse ein. Daraufhin wird Ihnen der Förderbetrag überwiesen.
Parallel starten wir mit der Zusammenarbeit und bringen Ihre Arbeitgebermarke auf ein neues Level. Dabei liegt der Fokus auf dem Personalmarketing und der (Rück)Gewinnung von Pflegefachkräften.
FAQ
Grundsätzlich kann eine Prüfung für ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen und neue Pflegeeinrichtungen sinnvoll sein. Ob eine Förderung im Einzelfall möglich ist, hängt von der konkreten Maßnahme, den zuständigen Stellen und den aktuellen Förderbedingungen ab.
Nein. Förderentscheidungen werden nicht von DPE getroffen. Wir unterstützen bei Einordnung, Vorbereitung und Antragstellung, eine rechtlich verbindliche Zusage kann jedoch nur die zuständige Stelle erteilen.
Häufig geht es um Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf verbessern, digitale Abläufe erleichtern oder Personalgewinnung und Mitarbeiterrückgewinnung unterstützen. Die konkrete Förderfähigkeit muss immer individuell geprüft werden.
Die Erstberatung ist kostenlos. Im Gespräch klären wir transparent, welche Optionen für Ihre Einrichtung in Betracht kommen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.